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   OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14   

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https://dejure.org/2014,52229
OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 2014 - 2 U 31/14 (https://dejure.org/2014,52229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 648a Abs. 6 S. 1 Nr. 2; § 648a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung bei Errichtung einer Doppelhaushälfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung bei Errichtung einer Doppelhaushälfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung bei Errichtung einer Doppelhaushälfte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Doppelhaushälfte: Auftragnehmer kann keine Bauhandwerkersicherung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB für die Errichtung einer Doppelhaushälfte! (IBR 2015, 426)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Zum einen stellt die Rechtsscheinhaftung keine subsidiäre Ausfallhaftung für den wirklichen Unternehmensträger dar, sondern steht gleichrangig neben dessen Haftung (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

    Derjenige, der den Eindruck erweckt, er sei Träger des Unternehmens, muss sich gegenüber dem gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1992, 17 U 214/91, juris).

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Dies gilt auch dann, wenn nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, dass der Handelnde nicht Alleininhaber der Firma ist (BGHZ 92, 259, (268)).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Der wahre Betriebsinhaber wird aber auch dann Vertragspartner, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGH NJW 96, 1053f; BGHZ 62, 217 ff).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (vgl. nur BGH NJW 95, 43 ff).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2008 - 7 U 261/06

    Rechtsscheinhaftung des angeblichen Inhabers einer Baufirma

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Vielmehr gilt allgemein, dass derjenige, der gegenüber einem Geschäftspartner oder generell im Geschäftsverkehr in der Weise auftritt, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen muss, als entspreche der Schein der Wirklichkeit (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2008, 7 U 261/06, juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.1998 - 4 U 96/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.11.2014 - 2 U 31/14
    Zum anderen soll sie den gutgläubig Vertrauenden davor schützen, mit Prozesskosten belastet zu werden, nur weil er den "falschen Beklagten" in Anspruch genommen hat (OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.06.1998, 4 U 96/97, juris).
  • OLG Naumburg, 28.02.2019 - 2 U 13/18

    Zweifamilienhaus - Anspruch auf Bauhandwerkersicherung bei Bauvorhaben betreffend

    Gerade im Hinblick auf diesen Schutzzweck hat die Rechtsprechung weitere Bauvorhaben privater Besteller als nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 privilegierte Bauvorhaben angesehen: ein zweigeschossiges (eigengenutztes) Einfamilienhaus mit einem im Souterrainbereich des Hauses belegenen (eigengenutzten) Anwaltsbüro (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.2016, VII 214/15, BauR 2016, 1022, in juris Tz. 17 ff.; insbes. Tz. 21: "Für die Einstufung eines Hauses als Einfamilienhaus ist es danach unerheblich, ob bestimmten Räumlichkeiten der Charakter einer Einliegerwohnung zukommt oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Haus insgesamt als Einfamilienhaus anzusehen ist." ); die Errichtung einer Doppelhaushälfte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 18.11.2014, 2 U 31/14, BauR 2016, 532, in juris Tz. 24) sowie die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer mehrgeschossigen Gebäudeanlage (vgl. OLG München, Urteil v. 15.01.2008, 13 U 4378/07, BauR 2008, 1163, in juris Tz. 28 ff., insbes. Tz. 29: "Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es für die Nichtanwendbarkeit des § 648a BGB entscheidend auf die persönliche und lebenslange Haftung der Privatperson und damit auf die tatsächlichen Haftungsverhältnisse an." ; zum Streitstand auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 10. Teil, Rn. 120; Wagner, ZfBR 2014, 425).
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